Die Corona-Warnampel blinkt dunkelrot – auch in Schulen

Alzey

Am Sonntagabend blinkt die Corona-Ampel plötzlich dunkelrot. Bis Dienstag steigt der Inzidenzwert auf 132,6. Läuten da beim Gesundheitsamt die Alarmglocken?

„Keineswegs“, gibt die Pressesprecherin der Kreisverwaltung Alzey-Worms, Simone Stier, der Allgemeinen Zeitung zur Auskunft und bleibt gelassen (Siehe Artikel vom Dienstag, den 10.11.20).

Die Alarmglocken sollten allerdings läuten, denn in den Bildungseinrichtungen des Landkreises wird im Moment der Gesundheitsschutz von Lehrpersonal oder Kita-Mitarbeitende stark vernachlässigt. „Schulen und Kitas bleiben wie gewohnt offen!“ ist die Handlungsmaxime des Landes, unbeeindruckt von steigenden Infektionszahlen, dunkelroten Corona-Ampeln und zunehmend von Corona-Infektionen betroffenen Kitas und Schulen. Unbeirrt auch von Empfehlungen des Robert Koch Institutes, das ab einem Inzidenzwert von 35 eine Teilung der Klassen empfiehlt, damit ein Mindestabstand von 1,5 Metern gewährleistet werden kann. Die steigenden Infektionszahlen auch an Kitas und Schulen zeigen aus Sicht der Linken, dass die Schutzmaßnahmen in den Bildungseinrichtungen nicht ausreichen.

Dass Kinder nur noch mit Symptomen getestet werden, erhöht das Risiko unentdeckter Infektionen. Kinder können so als Übertragende in den Einrichtungen fungieren. Das sorge zunehmend für Verunsicherung unter der Lehrerschaft, weiß Kemal Gülcehre von Lehrpersonal zu berichten, die selbst als Lehrkräfte arbeiten. So wissen diese von Fällen zu berichten, in denen Kinder als engeste Kontaktpersonen von positiv Getesteten (z.B. den Eltern) nicht auf Corona getestet wurden, weil sie keine Symptome zeigten.

Kinder entwickeln bei Coronainfektionen bekanntlich jedoch viel seltener Symptome als Erwachsene. Für die Bildungseinrichtungen heißt dies, dass ein möglicher Coronafall unentdeckt bleibt und nicht darauf reagiert werden kann. Zeit, dass auch im Gesundheitsamt der Kreisverwaltung die Alarmglocken schrillen! Nicht nur an Schulen und in Kitas! Das Lehrpersonal ist entsprechend den Empfehlungen des RKIs zu schützen.