Finger weg von der Sonntagsruhe!

Alzey

Das Grundgesetz schreibt die Sonntagsruhe vor. Verkaufsoffene Sonntage dürfen nur bei „Sachgrund“ genehmigt werden. Als Sachgrund reichen das alleinige Umsatz- und Erwerbsinteresse der Handelsbetriebe und das Shopping-Interesse der Kundschaft nicht aus. Es muss ein darüber hinausgehendes hinreichend gewichtiges öffentliches Interesse geben, um konkret beabsichtigte Ladenöffnung in ihrem zeitlichen, räumlichen und gegenständlichen Umfang zu rechtfertigen. Dies besagt das Urteil vom 17.Mai 2017 des Bundesverwaltungsgerichtes, das einen verkaufsoffenen Sonntag in Worms für rechtswidrig erklärte und damit ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz kippte.

Verschiedene weitere Gerichtsurteile der letzten Jahre – bis hinauf zum Bundesverfassungsgericht – machen deutlich, dass verkaufsoffene Sonntage einen nachvollziehbaren Grund haben müssen. Reine „wirtschaftliche Interessen“ reichen nicht aus. Doch es werden immer wieder „Scheinanlässe“ erfunden, um sonntags die Geschäfte zu öffnen: Orhan Akman, ver.diTarifkoordinator für den Einzelhandel legt dar, dass sogar Märkte erfunden werden, um das Gesetz zu umgehen. (Siehe www.dgb.de/themen)

Der Sonntag ist Ruhetag!

Im deutschen Grundgesetz wird festgehalten:

„Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt.“
(Art.140 GG, 139 WRV)

In der Verfassung für Rheinland-Pfalz:

Der 8-Stunden-Tag ist die gesetzliche Regel. Sonntage und gesetzliche Feiertage sind arbeitsfrei. Ausnahmen sind zuzulassen, wenn es das Gemeinwohl erfordert.
(Art. 57)

Dennoch sind in Alzey für 2020 mit vier verkaufsoffenen Sonntagen die maximal mögliche Anzahl angesetzt: Ein „Frühlingssonntag“ (1.März),  „Auto, Wein und Einkaufsspaß“ (3.Mai), eine „lange Enkaufsnacht“ (3.Juli) sowie ein sogenannter „Novembermarkt (8.11.).


Wir von die LINKE
nehmen eine zunehmende Aufweichung des im Grundgesetz fest verankerten Schutzes der Sonntagsruhe wahr. Viele von uns müssen notwendigerweise auch sonntags arbeiten: Ärzt*innen, Krankenpfleger*innen, Busfahrer*innen, Polizist*innen, Altenpfleger*innen, Gastronom*innen und viele mehr. Doch warum Verkäufer*innen?

Rund drei Millionen Menschen arbeiten in Deutschland im Einzelhandel. Wir betrachten verkaufsoffene Sonntage als Türöffner für noch mehr Nacht- und Sonntagsarbeit in der ganzen Gesellschaft. 1995 war davon noch jede*r Fünfte betroffen – heute ist es schon jede*r Vierte. Besonders stark hat die Sonn- und Feiertagsarbeit im Handel zugenommen. (Vgl. www.rheinhessennahe.dgb).

Die Schaffung eines Ruhetags ist eine jahrtausendealte und zutiefst sinnvolle Errungenschaft und ermöglicht es Menschen, Zeit mit ihren Familien zu verbringen und sich auszuruhen. Wir fordern eine konsequente Einhaltung des Artikel 140 des Grundgesetzes und damit des Rechtes der Beschäftigten und Arbeitnehmer*innen auf einen Sonntag OHNE Arbeit und dafür MIT Familie, Freund*innen, Erholung und Ruhe!

Ein über wirtschaftliche Interessen hinausreichender Sachgrund existiert an den verkaufsoffenen Sonntagen in Alzey nicht, noch dienen sie dem Allgemeinwohl. Deshalb fordern wir ein Ende der rechtswidrig verkaufsoffenen Sonntage in Alzey und einen konsequenten Schutz der Beschäftigten!