Recht auf sauberes Wasser

Alzey

Den Zugang zu sauberem Wasser als Menschenrecht konsequent umsetzen

Am 28.Juli 2010 hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen mit einer Resolution das Recht auf Wasser als Menschenrecht anerkannt. Weitere Menschenrechte wären ohne das Recht auf Wasser auch gar nicht vorstellbar, wie zum Beispiel:

  • das Recht auf Leben
  • das Recht auf Nahrung und der Schutz vor Hunger
  • das Recht auf Gesundheit und körperliche Unversehrtheit sowie auf eine angemessene medizinische Versorgung

(Quelle: www.menschenrechtsabkommen.de)

Um zu erörtern, ob dieses Menschenrecht im Raum Alzey jedem Menschen gewährt wird, reichte die Stadtratsfraktion „die Linke“ Ende 2019 eine Anfrage zur Trinkwassersperrung ein. Im Januar diesen Jahres antwortete die „Wasserversorgung Rheinhessen-Pfalz GmbH“ (WVR) mit einem Schreiben an den Bürgermeister. In diesem Schreiben legt die WVR dar, dass aktuell keine Wasseranschlüsse aufgrund von Zahlungsrückständen gesperrt seien, dass aber in den Jahren 2016 und 2017 jeweils zwei Anschlüsse gesperrt wurden.

Die WVR legt weiterhin dar, dass es sich bei einkommensschwachen Haushalten, Kleinkindern oder kranken Menschen im Haushalt grundsätzlich um keine Unverhältnismäßigkeit gem. §33 Abs. 2AVBWasserV. handeln würde. Außerdem weist sie darauf hin, dass die Arbeitsagentur keine Darlehen für den Ausgleich von offenstehenden Frischwasserkosten vergibt.

Eine Sperrung des Wasseranschlusses bedeutet eine Einschränkung des Menschenrechts. Hygiene, Sauberkeit, Menschenwürde, Trinkwasser – zu all dem besteht hiernach kein Zugang mehr. Es ist beschämend, dass ausgerechnet in einem so wohlhabenden Land wie Deutschland dieses Menschenrecht nicht gewährleistet wird, wenn es um geringe Gewinneinbußen bei den Konzernen geht!

Daher fordern wir als LINKE eine konsequente Gewährleistung des Menschenrechtes auf sauberes Wasser! Dieses Menschenrecht gilt für alle Menschen, unabhängig von ihren finanziellen Verhältnissen.