Anfrage: Istanbul-Konvention im Landkreis Alzey-Worms

Sehr geehrter Herr Landrat Sippel,

ich stelle als Mitglied des Kreistages zur Umsetzung der Istanbul-Konvention im Landkreis Alzey-Worms folgende Anfrage mit der bitte um mündliche Beantwortung in der nächsten Kreistagssitzung.

Die Fragen und Antworten sollen ins Protokoll aufgenommen werden.

Etwa jede dritte Frau in Deutschland wird mindestens einmal in ihrem Leben Opfer von physischer und/oder sexualisierter Gewalt. Gewalt gegen Frauen ist ein verbreitetes gesellschaftliches Problem, in Deutschland wie auch weltweit. Im Oktober 2017 ratifizierte Deutschland daher die Istanbul-Konvention mit dem Ziel, Gewalt gegen Frauen zu verhüten, zu verfolgen und zu beseitigen, Diskriminierung von Frauen zu verhindern und die Rechte von Frauen zu stärken. Im Februar 2018 trat sie in Deutschland in Kraft. Der Europarat mahnte kürzlich eine unzureichende Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland an. Der Stadtrat Alzey verfasste 2021 fraktionsübergreifend eine Resolution für die konzeptionelle Entwicklung der erforderlichen Maßnahmen und Strukturen sowie der Qualitätsanforderungen für einen Auf- und Ausbau an Hilfeeinrichtungen für von Gewalt betroffene Frauen. Diese reichte er beim Ihnen ein mit der Bitte um eine gemeinsame Umsetzung.

  1. Wie weit ist bisher die Umsetzung der Resolution vorangebracht worden?
  2. Auf welchem Stand befindet sich aktuell die konzeptionelle Entwicklung der erforderlichen Maßnahmen und Strukturen sowie der Qualitätsanforderungen für einen Auf- und Ausbau an Hilfeeinrichtungen für von Gewalt betroffene Frauen?
  3. Wurde die Resolution, welche 2021 bei Ihnen eingereicht wurde, in Kreisgremien bzw. Ausschüssen thematisiert? Falls ja, mit welchem Ergebnis? Falls nein, warum ist dies bisher nicht erfolgt?
  4. Ist vorgesehen, zur Entwicklung und Umsetzung eines Konzeptes zur Istanbul-Konvention eine Stelle im Haushalt des Kreises einzurichten? Falls ja, mit welchem Stellenanteil? Falls nein, warum nicht?
  5. Falls Sie nicht vorgesehen haben, diese Stelle einzurichten, wie soll das Konzept entwickelt und umgesetzt werden?

    Schaffung einer außreichend großen Zahl an Schutzeinrichtungen:
  6. Ist Ihnen bekannt, wieviel Schutzplätze für das Land Rheinland-Pfalz laut Istanbul-Konvention vorgehalten werden müssen? Falls ja, können Sie dies benennen? Falls nein, würde ich Sie bitten, dies herauszufinden und uns mitzuteilen.
  7. Wie viele Schutzplätze fehlen aktuell in Rheinland-Pfalz?
  8. Aufbauend auf Frage 6 u. 7 können Sie mir benennen, wie viele Schutzeinrichtungen der Kreis Alzey-Worms vorzuhalten hätte? Wie viele Schutzeinrichtungen hält der Kreis tatsächlich vor?
  9. Falls keine vorgehalten werden, wie werden die Menschen in der Notlage betreut und untergebracht?

    Ausbau des Beratungs- und Begleitungsangebotes für von (sexualisierter) Gewalt betroffene Frauen und Kinder:
  10. Gibt es im Landkreis Alzey-Worms ein ambulantes Beratungsangebot für von Gewalt betroffene Frauen und Kinder?
    Falls ja, wo ist dieses angesiedelt? Falls nein, gedenken Sie eine Einzurichten?
  11. Falls Sie gedenken eine einzurichten, mit welchem Stellenanteil und wo soll diese angesiedelt werden?
  12. Liegen Ihnen Zahlen vor, wie viele Kinder im Kreis Alzey-Worms von häuslicher Gewalt betroffen sind?
    Falls ja, können Sie uns diese benennen und altersmäßig eingrenzen?
  13. Im Landkreis Alzey-Worms gibt es für von Gewalt betroffene Kinder keine spezialisierten Anlaufstellen, weder für von häuslicher Gewalt noch für von sexualisierter Gewalt betroffene Kinder. Gedenken Sie ein solche Stelle einzurichten?
    Falls ja, mit welchem Stellenanteil? Falls nein, warum nicht?

    Strukturelle Veränderungen / Prävention / Öffentlichkeitsarbeit:
  14. Das Institut für Sozialpädagogische Forschung (ism) in Mainz hat am 13.März 2023 im Auftrag des Familienministeriums eine Studie zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Rheinland-Pfalz veröffentlicht. Könnte die Verwaltung im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit mit dem Institut Kontakt aufnehmen und die Studie dem Kreistag und relevanten Akteuren (z.B. Wohlfahrtsverbände und NROs) vorstellen?
  15. Welche Maßnahmen schlagen Sie im Rahmen der Präventions- und Öffentlichkeitsarbeit vor?
  16. Würden Sie Kampagnen, Aktionstage an institutionalisierten Terminen wie dem Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen, Informationsbroschüren für Journalist*innen, Informationsmaterial für Unternehmen, Flyer für Arztpraxen, Postkartenaktionen, Filmreihen, Theateraufführungen, Ausstellungen, Lesungen usw. unterstützen und durchführen?
  17. Aus welchen Institutionen besteht der Runder Tisch gegen Gewalt in engen sozialen Beziehungen Alzey“?
  18. Sollte Ihrer Meinung nach, der „Runder Tisch gegen Gewalt in engen sozialen Beziehungen Alzey“ durch Vertreter*innen der Parteien im Kreistag ergänzt werden?
    Falls nein, warum nicht?
     
  19. Sind die aufgezählten Maßnahmen und Stellenanteile im Rahmen der freiwilligen Leistung oder Pflichtaufgaben der Verwaltung zu sehen?

Ich danke Ihnen vorab für die Beantwortung der Fragen!
Mit freundlichen Grüßen
Kemal Gülcehre
Mitglied des Kreistages Alzey-Worms
für die Partei DIE LINKE